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Zwei Welten –
               eine Herzensangelegenheit.

Ihre Angehörigen gut versorgt wissen und gleichzeitig einen guten Job machen

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Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf steht jedem gut zu Gesicht.

Das Carebudget ist ein exklusives Angebot des VFdG e.V. an seine Mitglieder.

 

Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Angesichts der stetig älter werdenden Bevölkerung wird diese Herausforderung auch in Zukunft eine immer größere Rolle spielen – gesellschaftlich, politisch, wirtschaftlich und sozial.

Mit dem Carebudget bietet wir Ihnen eine innovative Pflegelösung.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Erhalt ihrer Arbeitskraft. Durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot und persönliche Services sowie finanzielle Unterstützung wird die Doppelbelastung spürbar reduziert. Carebudget vereint somit die zwei Welten Pflege und Beruf und macht aus dem Oder dazwischen ein starkes Und.

Unsere Pflegelösung für all diejenigen gedacht, denen das Wohl ihrer Nächsten am Herzen liegt: Arbeitnehmer wollen ihre Angehörigen gut versorgt wissen und gleichzeitig einen guten Job machen.
 

Start: Willkommen
Unsere Antwort

Pflegebedürftige Menschen in Deutschland:

ein wenigen Hintergrundwissen

Nicht nur alte Menschen können pflegebedürftig sein, sondern auch junge Menschen und Kinder. Um klare Verhältnisse zu schaffen, wer pflegebedürftig ist und wer nicht, hat der Gesetzgeber dies im Sozialgesetzbuch SGB XI klar geregelt.

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Mit der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit erfolgt auch eine Einstufung in einen Pflegegrad. Durch diese Einstufung hat man gemäß dem geltendem Pflegestärkungsgesetz II Anspruch auf:

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  • Pflegesachleistungen

  • Pflegegeld

  • Pflegehilfsmittel

  • Hilfsmittel

  • Zuschüsse für s.g. "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen"

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Die Pflegebedürftigkeit wird bei einer Begutachtung durch einen Mitarbeiter des MDKs (Medizinischer Dienst der Pflegekasse) ermittelt. Das Gutachten ist eine Empfehlung an die Pflegeversicherung. Letztendlich entscheidet die Pflegeversicherung über die Pflegebedürftigkeit sowie den Pflegegrad.

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Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch SGB XI) sind Personen, die

  • körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder

  • gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen

nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit mit festgestelltem Pflegegrad muss auf Dauer, voraussichtlich jedoch für mindestens 6 Monate bestehen.

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Wie berechnen sich die Punkte je Pflegegrad?

 

Auf der Basis von sechs Modulen prüft der Gutachter, wie es um Ihre Alltagskompetenzen bestellt ist und beurteilt, welcher Pflegegrad Ihrer Verfassung entspricht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie körperlich pflegebedürftig oder dauerhaft psychisch erkrankt sind.

Seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erhalten beispielsweise auch Demenzkranke je nach Pflegegrad den gleichen Leistungsbetrag wie körperlich eingeschränkte Antragssteller. Dabei gibt der Gutachter den Umfang Ihrer Beeinträchtigungen in Prozenten an: je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.

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Gewichtung der Punkte pro Modul

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Hinzu kommt die Gewichtung der Bereiche (Module). Pro Modul errechnet der Gutachter einen Summenwert. Diesen verrechnet er anschließend als gewichteten Punktwert. Das heißt: Jedes Modul erhält je nach Hilfsbedarf der pflegebedürftigen Person aufsteigende Punkte. Der Gesamtwert pro Modul fließt dann in einem zweiten Schritt in die prozentuale Gewichtung der einzelnen Bereiche ein.

Die einzelnen Module werden nicht einfach addiert. Vielmehr stellt die Gewichtung sicher, dass der Bereich der Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten in die Bewertung einfließt.

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weitere exklusive Angebote für Mitglieder und ehrenamtliche Mitarbeiter des VFdG e.V.

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